Du wählst Deinen Bereich. Die Übung zeigt, welche der acht geschützten Kategorien in Deinem Alltag wirklich vorkommen — und wen Du fragen kannst, damit es verbindlich ist.
Gehört zu Ding 43 — Die drei roten Linien: Kunden-, Personal-, Gesundheitsdaten · Seite 172 im Buch.
Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung nennt acht Datenarten, bei denen das Gesetz nicht mit einer Abwägung anfängt, sondern mit einem Verbot. Ausnahmen gibt es — aber die muss man kennen und belegen können, nicht vermuten.
Die Liste ist kurz. Entscheidend ist nur eine Frage: Welche davon kommt bei Dir im Alltag vor? Bei den meisten Berufen sind es eine oder zwei, und fast nie die, die man erwartet.
Diese Seite ist eine Alltagsregel, keine Rechtsberatung. Der letzte Schritt der Übung ist deshalb genau das: die Stelle, die Dir eine verbindliche Auskunft geben kann.
Das ist die ganze Liste. Acht Wörter — tauchen sie in Deinem Text auf, hörst Du auf und denkst nach.
Wähl den Bereich, der Deinem Alltag am nächsten kommt.
Jetzt der Teil, der wirklich etwas ändert: Schreib auf, wen Du fragst und wann. Ein Name und ein Datum, nicht mehr.
Du möchtest mehr über uns wissen?
dcyphr.® ist eine KI-Beratung aus Heidelberg — Kurse, Projekte und Werkzeuge
für Betriebe, die mit künstlicher Intelligenz anfangen wollen.